ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Vermittlung künstlerischer Leistungen & Consulting
Stand: 2026 / Es gilt Deutsches Recht mit Gerichtstand: München

1) Geltungsbereich / B2B

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B).
1.2 Sie gelten für alle Anfragen, Optionen, Buchungen und Abwicklungen, die über ARTNEST AGENCY LLC erfolgen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ARTNEST ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.ARTNEST AGENCY LLC

2) Rollenverständnis / Vertragspartner

2.1 ARTNEST AGENCY LLC vermittelt Leistungen selbständiger Künstler. ARTNEST AGENCY LLC handelt als Vermittlerin im Namen und für Rechnung des jeweiligen Künstlers.
2.2 Der Vertrag über die künstlerische Leistung kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Künstler zustande. ARTNEST AGENCY LLC ist nicht Leistungserbringerin der künstlerischen Leistung.

§ 1 OPTIONEN & BUCHUNGEN

1.1 Optionen und Anfragen
(1) Optionen und Anfragen des Auftraggebers gelten als verbindlich terminierte Reservierungen für den angefragten Zeitraum.
(2) Eine Option verfällt, wenn
a) eine Festbuchung eines anderen Auftraggebers für denselben Zeitraum verbindlich wird und
b) der optionshaltende Auftraggeber nach entsprechender Nachfrage von ARTNEST AGENCY LLC nicht innerhalb der von ARTNEST AGENCY LLC gesetzten Frist (regelmäßig bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages, sofern im Einzelfall nichts anderes mitgeteilt wird) zur Festbuchung übergeht. 

1.2 Festbuchungen
(1) Eine Festbuchung ist für Auftraggeber und Künstler verbindlich, sofern keine andere Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
(2) Die Buchung muss in Textform erfolgen und eine detaillierte Buchungsbestätigung enthalten (insbesondere Datum, Zeiten/Umfang, Ort, Honorar, Nebenkosten/Spesen, Reise- und sonstige Bedingungen). Die Bestätigung erfolgt vorzugsweise per E-Mail.

1.3 Wetterabhängige Buchungen
(1) Buchungen, die witterungsbedingt flexibel sein müssen, müssen bei der Anfrage eindeutig als wetterabhängig mitgeteilt werden.
(2) Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 12:00 Uhr am Vortag möglich.
(3) Erfolgt die Absage verspätet oder nicht, erhält der Künstler 50 % des vereinbarten Tageshonorars als Ausfallhonorar.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

1.4 Höhere Gewalt
(1) Kann eine Buchung aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden (z. B. Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Streik, Naturereignisse, Reisebeschränkungen), sind die betroffenen Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten befreit.
(2) Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Bereits entstandene und nachweisbare Kosten (z. B. Reise- oder Vorbereitungskosten) können dem Auftraggeber nach Maßgabe der vereinbarten Bedingungen in Rechnung gestellt werden.

1.5 Ausfall
(1) Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines gebuchten Künstlers (z. B. Krankheit, unvorhergesehene Umstände) wird ARTNEST AGENCY LLC den Auftraggeber unverzüglich informieren.
(2) ARTNEST AGENCY LLC ist bemüht, einen geeigneten Ersatzkünstler zu vermitteln, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber ARTNEST wegen der Nichtverfügbarkeit eines Künstlers besteht nur im Rahmen der in § 3 geregelten Haftung.

§ 2 ARBEITSZEIT & OVERTIME

2.1 Definition der Arbeitszeiten
(1) Werktage sind Montag bis Freitag.
(2) Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sind nur mit vorheriger Absprache möglich. Bei Buchungen an Sonn- und Feiertagen wird ein Aufschlag von 100 % des vereinbarten Tageshonorar fällig.

2.2 Buchungsmöglichkeiten (reine Arbeitszeit)
Halber Tag: 4 Stunden reine Arbeitszeit.
Ganzer Tag: 8 Stunden reine Arbeitszeit.

2.3 Überstunden
(1) Überstunden werden mit 15 % pro angefangener Stunde des vereinbarten Tageshonorars berechnet, sofern nicht abweichend vereinbart. Überstunden werden bei regulären Foto- und Videoproduktionen ab der 10. Stunde und bei Werbe- und Filmproduktionen ab der 11. Stunde berechnet.
(2) Reisezeiten gelten nicht als Arbeitszeit und werden gesondert vergütet, sofern vereinbart - siehe 4.2

§ 3 STORNIERUNG, VERSPÄTUNG & HAFTUNG

3.1 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann eine verbindliche Buchung jederzeit in Textform stornieren.
(2) Wird eine verbindliche Buchung storniert, schuldet der Auftraggeber folgende pauschalierte Entschädigung an den Künstler:
– bis zu drei (3) Kalendertage vor dem vereinbarten Buchungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars,
– ein (1) Kalendertag vor dem vereinbarten Buchungstermin sowie am Buchungstag selbst: 100 % des vereinbarten Honorars.
(3) Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei ARTNEST AGENCY LLC.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.2 Reisekosten bei Stornierung
(1) Bereits angefallene Reisekosten, insbesondere für Unterkunft, Transport (z. B. Flug, Bahn) oder vergleichbare Reiseleistungen, die im Zusammenhang mit der Buchung stehen und die zum Zeitpunkt der Stornierung nicht mehr kostenfrei stornierbar oder umbuchbar sind, sind vom Auftraggeber in voller Höhe (100 %) zu tragen.
(2) Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, sofern die Reisekosten vereinbarungsgemäß veranlasst wurden.

3.3 Verspätung des Künstlers
(1) Sollte der Künstler schuldhaft zu spät kommen, muss die ausgefallene Arbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung nachgeholt werden, sofern dies möglich ist.
(2) Falls eine Nacharbeit nicht möglich ist, kann die Fehlzeit anteilig vom Honorar abgezogen werden.

3.4 Haftung (ARTNEST AGENCY LLC als Vermittlerin)
(1) ARTNEST AGENCY LLC schuldet ausschließlich die Vermittlung sowie – soweit vereinbart – die organisatorische Abwicklung (z. B. Kommunikation, Buchungsbestätigung, Rechnungsstellung). ARTNEST schuldet nicht die Durchführung oder den Erfolg der künstlerischen Leistung.
(2) ARTNEST AGENCY LLC haftet nicht für Pflichtverletzungen des Künstlers.
(3) ARTNEST AGENCY LLC haftet für eigene Pflichtverletzungen nur
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt,
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vermittlungs-/Abwicklungspflichten nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 4 HONORARE & NEBENKOSTEN

4.1 Honorargestaltung
(1) Die Vergütung des Künstlers umfasst das Leistungshonorar für den gebuchten Zeitraum.
(2) Sofern keine besondere Regelung getroffen wurde, gilt ein Tageshonorar für 8 Stunden Arbeitszeit.

4.2 Reisekosten und Spesen
Inlandsreisen:
(1) Falls eine Anreise am Vortag erforderlich ist und diese mehr als 3 Stunden beträgt, fällt ein halbes Tageshonorar für die Anreise an. Bei Abreise am nächsten Tag wird ebenfalls ein halbes Tageshonorar berechnet.
Auslandsreisen:
(2) Ein halbes Tageshonorar pro Reisetag bis 5 Stunden und ein ganzes Honorar ab der 6. Stunde.
Transportkosten:
(3) Erstattet werden nur die nachgewiesenen, wirtschaftlich angemessenen Transportkosten; grundsätzlich die günstigsten zumutbaren Optionen, sofern nicht aus Projektgründen etwas anderes vereinbart wird.
Unterkunft & Verpflegung:
(4) Der Auftraggeber trägt die Kosten für Unterkunft & Verpflegung gemäß Belegnachweis oder übernimmt die Buchung der Unterkunft nach Abstimmung.

§ 5 ZAHLUNGEN & ABRECHNUNG
5.1 Rechnungsstellung und Währung
(1) Alle Honorare und Nebenkosten werden im Auftrag und Namen des Künstlers transparent über ARTNEST abgerechnet. Rechnungen werden in Euro ausgestellt.
5.2 Zahlungsfristen
(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar, sofern keine abweichende Zahlungsfrist in der Rechnung angegeben ist.
(2) Bei Zahlungsverzug werden gesetzlich zulässige Verzugszinsen sowie Verzugsschäden geltend gemacht.

§ 6 VERTRETUNG / VERMITTLUNG / INKASSO
(1) Die Buchung eines Künstlers begründet eine vertragliche Beziehung über die künstlerische Leistung ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler.
(2) ARTNEST AGENCY LLC tritt als Vermittlerin auf und wird nicht Vertragspartnerin hinsichtlich der Leistungserbringung.
(3) Erklärungen des Auftraggebers zu Buchung, Änderungen oder Stornierungen können gegenüber ARTNEST AGENCY LLC in Textform abgegeben werden; ARTNEST leitet diese an den Künstler weiter.
(4) ARTNEST AGENCY LLC ist berechtigt, Honorare und Nebenkosten im Namen und für Rechnung des Künstlers abzurechnen und Zahlungen entgegenzunehmen (Inkassovollmacht). Zahlungen an ARTNEST AGENCY LLC wirken schuldbefreiend gegenüber dem Künstler.

§ 7 KÜNSTLERSOZIALKASSE (KSK)
(1) Alle Honorare verstehen sich exklusive einer ggf. anfallenden Künstlersozialabgabe.
(2) Soweit der Auftraggeber nach dem KSVG abgabepflichtig ist, ist die KSK-Abgabe vom Auftraggeber zu tragen und von diesem eigenverantwortlich an die Künstlersozialkasse abzuführen.
(3) ARTNEST AGENCY LLC nimmt keine KSK-Abgabe ein und führt diese nicht für den Auftraggeber ab.

§ 8 ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND (B2B)
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist München.

§ 9 ÄNDERUNGEN / TEXTFORM
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

§ 10 BARRIEREFREIHEIT & ZUGÄNGLICHKEIT (HINWEIS)
ARTNEST AGENCY LLC ist bemüht, Informationen und Kommunikation barrierearm bereitzustellen. Gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit gelten, soweit auf die jeweiligen Leistungen/Angebote anwendbar.

§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.